Um Ihnen beste Qualität anbieten zu können, arbeiten unsere Experten stets an der Qualitätssicherung. So können wir Ihre Anforderungen optimal erfüllen und gleichzeitig Produktionsprozesse optimieren. Das Ergebnis ist eine schnellere Umsetzung bei steigender Qualität.
Wir verfügen über zahlreiche Zulassungen, die unsere Kompetenzen bestätigen.
NeueNeue DIN EN 1090 ersetzt DIN 18800-7
Der Stahlbau wird ab 01.07.2014 europaweit einheitlich geregelt durch die Einführung der DIN EN 1090
Mit der Einführung der DIN EN 1090 müssen auch Kleinbetriebe, die im bauaufsichtlichen Bereich tätig sind Zertifiziert sein. (Pflicht !)
Bauaufsichtlichen Bereich versteht man Regelungen und Vorgaben die auf ein Bauwerk wirken, ob privat oder öffentlich. Die Projekte dürfen die Sicherheit, das Leben und die Gesundheit nicht gefährden.
Viele Betriebe verzichten aus Kostengründen auf die Zertifizierung, was ein fahren ohne Führerschein gleichkommt. Man kann über Jahre ohne Führerschein fahren, doch wenn man erwischt wird oder wenn was passiert ist man drann.
DIN EN 1090 Pflicht für alle Metallbaubetriebe auch für Kleinbetriebe.
CE-Kennzeichnung
Wer z.B. ein Treppengeländer fertigt muss die EU-Richtlinien erfüllen, um so ein Geländer überhaupt herstellen zu dürfen.
Dazu dient die EN 1090. Der Kunde erhält auf das fertige Produkt ein CE-Kennzeichen.
Produkte die nach DIN EN 1090 gefertigt werden müssen:
-Hallen
-Brücken
-Stahlbühnen
-Treppen
-Geländer
-Balkone
-Französische Balkone
-Carports
-Stege
-Überdachungen
-Vordächer
ob privat, gewerblich oder öffentlich.
Info:
Mit der Einführung von DIN EN 1090-1 als technisches Regelwerk zur Zertifizierung der Werkseigenen Produktionskontrolle (WPK)
von Unternehmen im Stahl- und Metallbau und bei der Herstellung von tragenden Konstruktionen aus Aluminium ist der Wandel von nationalen Regelwerken zu europäischen Regelwerken auf den Weg gebracht.
Die uns vertrauten Normen für Ausführung und Herstellerqualifikation von Stahlbauten DIN 18800-7 und von Aluminiumkonstruktionen DIN V 4113-3 werden ab 01.07.2012 durch DIN EN 1090 ersetzt.
Innerhalb der dann erforderlichen Zertifizierung der WPK werden die Anforderungen der bisherigen Herstellerqualifikationen zum Schweißen von tragenden Bauteilen auf alle wichtigen Prozesse der Herstellung dieser Bauteile erweitert.
Damit werden die Forderungen der Europäischen Bauproduktenrichtlinie umgesetzt und die Bauprodukte mit einer CE-Kennzeichnung in den Verkehr gebracht. Die Anforderungen an die Zertifizierung der WPK entstehen dann auch für Unternehmen, welche bisher ohne Nachweis der Herstellerqualifikation (DIN 18800-7 – Klasse A) im Stahl- und Metallbau tätig werden konnten.